Ihr Fachanwalt für Familienrecht
Herzlich Willkommen in unserer Rubrik Familienrecht.
Die Trennung vom Partner, die Scheidung der Ehe oder auch der Streit über das Sorgerecht wird meist stark emotionsbelastet geführt. Der anwaltliche Rat durch unseren Fachanwalt für Familienrecht, Rechtsanwalt Stefan Alfsmann, hilft Ihnen, den Blick auf das Wesentliche zu finden.
Die eigenen Rechte bei Scheidung, Unterhalt und Zugewinnausgleich kennen
Es ist wichtig, die eigene Position bei der Frage des Zugewinnausgleichs oder der Höhe des zu zahlenden Unterhalt zu kennen, bevor Forderungen in den Raum gestellt werden. Wir beraten und informieren Sie gerne, um Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Das Hauptbetätigungsfeld in der anwaltlichen Praxis durch unseren Fachanwalt Familienrecht ist die Scheidung und die damit verbundenen Themen, wie beispielsweise Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Unterhaltsverzicht, Kindesunterhalt, Vermögensauseinandersetzung sowie Sorgerecht und Umgangsrecht. Szymanski und Kollegen Rechtsanwälte sind seit über 40 Jahren im Bereich Familienrecht tätig. Im Rahmen eines persönlich geführten Beratungsgespräches wird ein Fachanwalt Familienrecht gemeinsam mit Ihnen Ihre Vorstellungen und Ziele erörtern und Lösungsvorschläge ausarbeiten.
Stefan Alfsmann
Fachanwalt Familienrecht
Rechtsanwalt Gelnhausen
Zugewinnausgleich: Fallstricke und Chancen beim Vermögensausgleich
Ein gutes Ergebnis beim Zugewinnausgleich ist im Scheidungsfall gerade für vermögende Ehepaare entscheidend. Ob in Gelnhausen, Frankfurt, Wiesbaden oder Darmstadt – viele Ehepaare in Hessen besitzen Immobilien und umfangreiches Vermögen. Kommt es zur Scheidung, müssen beide Seiten ihr während der Ehe erwirtschaftetes Vermögen gerecht aufteilen. Der Gesetzgeber sieht dafür den sogenannten Zugewinnausgleich vor. Dabei werden die Anfangs- und Endvermögen beider Partner verglichen, um den Zuwachs („Zugewinn“) gleichmäßig zu verteilen . Gerade bei großen Vermögenswerten ist dieser Ausgleich komplex – fachkundige Beratung schafft hier Vertrauen und Klarheit.
Was regelt der Zugewinnausgleich?
Ohne Ehevertrag leben verheiratete Paare im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Jeder behält sein eigenes Vermögen, doch mit der Scheidung wird bilanziert: Wer mehr Vermögen hinzugewonnen hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen auszahlen . Wichtig ist: Nur der während der Ehezeit entstandene Vermögenszuwachs wird ausgeglichen. Vermögen, das vor der Ehe vorhanden war oder durch Erbschaft/Schenkung während der Ehe hinzugekommen ist, bleibt im Prinzip unberücksichtigt; nur die Wertzunahme solcher privilegierten Güter fließt in die Berechnung ein. Fehlen Nachweise, setzt das Gesetz das Anfangsvermögen sogar mit null an.
Aktuelle Trends 2024/2025 im Zugewinnausgleich
Steigende Immobilienpreise und Inflation: Die Immobilienwerte im Rhein-Main-Gebiet sind zuletzt stark gestiegen – das führt zu hohen Ausgleichsbeträgen. Zugleich muss wegen der Inflation das Anfangsvermögen hochgerechnet werden , damit nur der reale Zugewinn geteilt wird. Die korrekte Wertermittlung erfordert Expertenwissen, da Fehleinschätzungen schnell zu Streit über die Höhe der Ausgleichszahlung führen können. Wer diesen Streit gewinnt hängt oft vom Verhandlungsgeschick des Rechtsanwalts ab.
Maßgeschneiderte Eheverträge: Vermögende Paare nutzen zunehmend modifizierte Zugewinngemeinschaften im Ehevertrag. Bestimmte Vermögenswerte (etwa Firmen oder Immobilien) werden dabei vom Ausgleich ausgenommen, um im Scheidungsfall klare Verhältnisse zu schaffen. Ein weiterer Trend ist die Güterstandsschaukel: Dabei wechseln Ehepartner vorübergehend in die Gütertrennung, lösen einen steuerfreien Zugewinnausgleich innerhalb der Ehe aus und kehren anschließend wieder in die Zugewinngemeinschaft zurück. So können große Vermögenswerte steuerfrei auf den weniger vermögenden Partner übertragen werden – ein komplexes modell, das nur mit professioneller Planung gelingt.
Aktuelle Urteile und Beispiele aus der Praxis
Immobilienvermögen stehen oft im Zentrum des Zugewinnausgleichs – aktuelle Gerichtsentscheidungen zeigen, wie kompliziert die Wertermittlung sein kann. So hat das OLG Frankfurt 2024 entschieden, dass bei einer geschenkten Immobilie mit erloschenem Wohnrecht die dadurch bedingte Wertsteigerung nicht voll ausgeglichen werden muss. Jeder Fall ist anders und bedarf einer individuellen Betrachtung.
Der Bundesgerichtshof betont in einer anderen Entscheidung, dass der Zugewinnausgleich grundsätzlich strikt umzusetzen ist – selbst lange Trennungszeiten oder ein Lottogewinn kurz vor der Scheidung rechtfertigen keinen Ausschluss des Ausgleichs.
Typische Problemfelder aus der Praxis:
Große Vermögenssprünge: Etwa durch den Verkauf eines Unternehmens oder einer Immobilie kurz vor der Scheidung. Hier ist genau zu klären, welcher Teil des Erlöses in den gemeinsamen Zugewinn fällt.
Steuerliche Stolperfallen: Wird im Zuge der Scheidung eine Immobilie auf einen Partner übertragen, können Grunderwerbsteuer oder Spekulationssteuer anfallen, wenn man zeitlich falsch vorgeht. Erfolgt die Übertragung nicht im engen Zusammenhang mit der Scheidung, droht z.B. Grunderwerbsteuer. Solche Fehler lassen sich durch vorausschauende Planung vermeiden.
Warum ist anwaltliche Beratung so wichtig?
Ein Zugewinnausgleich mit großem Vermögen berührt oft mehrere Rechtsgebiete (Familien- und Steuerrecht) . Ohne professionelle Unterstützung drohen Fehlberechnungen und finanzielle Nachteile. Erfahrene Fachanwälte für Familienrecht kennen die aktuelle Rechtslage und wissen, worauf vermögende Ehepaare achten müssen. Sie helfen, alle Vermögenswerte offenzulegen, korrekt zu bewerten und einvernehmliche Lösungen zu finden – oft durch außergerichtliche Einigung oder sichere vertragliche Vereinbarungen.
Fazit: Angesichts der hohen Vermögenswerte und der Komplexität des Zugewinnausgleichs sollten wohlhabende Ehepaare im Rhein-Main-Gebiet frühzeitig juristischen Rat suchen. Mit kompetenter anwaltlicher Beratung lassen sich Streitigkeiten reduzieren und faire Vereinbarungen erzielen, die beiden Seiten langfristige finanzielle Sicherheit bieten.
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung - und wie lange dauert das Verfahren?
Eine einvernehmliche Scheidung geht nicht nur schnell, sie spart auch Kosten. Denn in der Regel reicht bei der einvernehmlichen Scheidung ein Anwalt. Nach deutschem Scheidungsrecht besteht für den Scheidungsantrag Anwaltszwang. Das bedeutet, dass der Scheidungsantrag durch einen Anwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden muss.
Kostenbeteiligung für Kinderbetreuung (hier: Tagesmutter)
Streitig ist immer wieder, an welchen Kosten sich der andere Elternteil nach der Trennung zu beteiligen hat. Hier hatte sich der BGH mit der Frage zu beschäftigen, ob die Kosten für eine Tagesmutter auch anteilig vom anderen Elternteil zu bezahlen sind.
Höhe des Betreuungsunterhalts bei gehobenen Einkommen
Auf welcher Grundlage bemisst sich die Höhe des Betreuungsunterhalt bei gehobenen Einkommensverhältnissen?
Bestimmt sich das Maß des Betreuungsunterhalts nach dem tatsächlichen Bedarf oder nach dem Einkommen, das die Mutter ohne Geburt und Kindesbetreuung erzielt hätte?
Mehr… Weniger…